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Home-Office

Der Arbeitgeber hat ein großes Interesse daran, mit seiner Unternehmung Umsätze und Gewinne einzufahren. Klar ist, dass er dies nicht alleine schafft - er braucht die Arbeitnehmer. Dank des Modernen Arbeitsrecht hat er hierbei auf die Belange der Arbeitnehmerschaft Rücksicht zu nehmen. Hierzu zählt u.a, auch die Fürsorgepflicht,

Es ist daher für einen Arbeitgeber nicht nur sinnvoll die Mitarbeiter in Home-Office zu beschäftigen um den Betrieb weiter laufen zu lassen.

Vielmehr liegt es auch im Interesse des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber Home-Office anbietet. Auf diese Weise kann ein Kontakt mit Kunden und anderen Arbeitskollegen auf ein Minimum reduziert werden, wodurch sich die Ansteckungsgefahr verringert.

 

- Anspruch auf Home-Office 

 

Habe ich als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Home-Office? 

Habe ich als Arbeitgeber das Recht den Arbeitnehmer in Home-Office zu schicken?

 

Hier kommt es entscheidend auf den Arbeitsvertrag an. So sinnvoll die Maßnahme (für beide Seiten) auch sein mag - Anspruch bzw. Recht ergibt sich daraus, ob dies im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist. Hier ist i.d.R. der Arbeitsort - also der Ort an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist - festgelegt.

D.h. es gibt in den meisten Fällen für keine Partei einen Anspruch auf Home-Office. Mein Tipp: reden Sie miteinander und finden Sie eine einvernehmliche Lösung. Setzen Sie z.B. eine Zuatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag auf. Auf diese Weise könnte das Thema Home-Office für die Zukunft geregelt werden,

 

- Arbeitszeit

 

Auch im Home-Office gilt das Arbeitszeitgesetz. Grundsätzlich sind daher Arbeitszeiten einzuhalten und auch zu überwachen. Gerade mit Kindern zu Hause ist ein Arbeiten manchmal eher "abenteuerlich". Es empfiehlt sich auch hier eine Absprache zu treffen. Denkbar sind das einführen von Kernarbeitszeiten oder das bestimmen von Zeiten an denen ein Arbeitnehmer immer zu erreichen sein sollte. Die restliche Zeit kann der Arbeitnehmer dann frei gestalten. Auf diese Weise kann auch die Kinderbetreuung besser bewältigt werden.

 

- Arbeitsschuzt

 

Neben der Arbeitszeit gilt im Home-Office auch der Arbeitsschutz und die Arbeitsstättenverordnung. Der Arbeitgeber müsste daher zumindest Theoretisch überprüfen, ib der heimische Arbeitsplatz "sicher" ist. Sollte ein Arbeitgeber dies überprüfen wollen, hat er seienn Besuch aber vorher anzukündigen und abzusprechen.

Kosten, die im Home-Offive entstehen (Material, Stom, PC, Möbel) sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zu tragen. Auch hier empfiehlt es sich eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zu treffen., die eine entsprechende Regelung und Teilung enthält.

 

- Datenschutz

Datenschutz ist auch im Home-Office zu gewährleisten. Im Zweifel muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass private und betriebliche Daten nicht vermischt werden und die Anforderungen nach der Datenschutzgundverordnung (DSGVO) eingehalten sind.

Sinnvoll kann es daher sein dem Mitarbeiter einen geschäftlichen PC / Laptop mitzugeben, so dass hier eine Vermischtung von Geschäft und Privat ausgeschlossen werden kann.

 

Weitere Informationen siehe auch:

 

https://www.arbeitsrechte.de/home-office/

 

 

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